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Für wen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel?

In diesem Artikel erfahren Sie, wer gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel hat.

Der gesetzliche Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu
40 € monatlich besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die zu pflegende Person hat einen bewilligten Pflegegrad
  • Die zu pflegende Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen
  • Die zu pflegende Person wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Bekannter) gepflegt